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AGB

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie höflichst, uns mindestens 24 Stunden im Voraus über die Absage zu informieren. Erfolgt die Absage nicht rechtzeitig, sind wir gemäß § 642 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) berechtigt, eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Dienstleistungsbetrags zu erheben.

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